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Was darfst du mit 14, 15, 16, 17 – und ab 18?

Arbeitszeiten, Ferienjobs, Mindestlohn und Minijob-Grenze – verständlich erklärt. Wähl dein Alter.

Dein Alter

Arbeitszeit

Höchstens 2 Stunden am Tag und 10 Stunden pro Woche, an höchstens 5 Tagen. Nicht vor und nicht während der Schule.

Uhrzeiten

Nur zwischen 8 und 18 Uhr.

Ferienjobs

In den Ferien bis zu 4 Wochen im Jahr – dann gelten die Regeln für Jugendliche: bis 8 Stunden am Tag.

Wochenende

Samstag und Sonntag nur in bestimmten Branchen (z. B. Gastro, Handel am Samstag). Mindestens 2 Samstage und 2 Sonntage im Monat bleiben frei.

Pausen & Urlaub

30 Minuten Pause ab 4,5 Stunden, 60 Minuten ab 6 Stunden. 12 Stunden Ruhe zwischen zwei Schichten. Urlaub: 30 Werktage.

Lohn

Unter 18 ohne Berufsabschluss gibt es keinen Anspruch auf den Mindestlohn (13,90 €). Viele Betriebe zahlen ihn trotzdem – frag nach.

Eltern

Deine Eltern müssen einverstanden sein – auch beim Arbeitsvertrag.

Gesundheits-Check

Vor dem ersten richtigen Job (z. B. Ausbildung) brauchst du eine ärztliche Erstuntersuchung. Ausnahme: leichte Jobs bis 2 Monate oder Minijobs mit leichter Arbeit.

Das geht

  • Zeitungen und Prospekte austragen
  • Babysitten
  • Nachhilfe geben
  • Haustiere versorgen, Gassi gehen
  • Hilfe in Haus und Garten
  • Einkaufen für andere (kein Alkohol, kein Tabak)
  • Ernte und Tiere versorgen auf dem Bauernhof
  • Helfen beim Sport
  • Helfen bei Vereins- und Kirchenfesten
  • Schülerpraktikum
  • Ferienjob (ab 15)

Das geht nicht

  • Akkordarbeit
  • Nachtarbeit
  • Gefährliche Arbeiten (z. B. Gerüste, Gefahrstoffe)
  • Bars, Clubs, Spielhallen
  • Jobs als Fahrer/in
  • Sicherheitsdienst

Für Eltern zusammengefasst

Die Regeln für dein Alter als kurzer Text – zum Teilen mit deinen Eltern, zum Beispiel per WhatsApp.

Text ansehen
Jobben mit 15 – das Wichtigste (Stand 31.10.2026)
• Arbeitszeit: Höchstens 2 Stunden am Tag und 10 Stunden pro Woche, an höchstens 5 Tagen. Nicht vor und nicht während der Schule.
• Uhrzeiten: Nur zwischen 8 und 18 Uhr.
• Ferienjobs: In den Ferien bis zu 4 Wochen im Jahr – dann gelten die Regeln für Jugendliche: bis 8 Stunden am Tag.
• Wochenende: Samstag und Sonntag nur in bestimmten Branchen (z. B. Gastro, Handel am Samstag). Mindestens 2 Samstage und 2 Sonntage im Monat bleiben frei.
• Lohn: Unter 18 ohne Berufsabschluss gibt es keinen Anspruch auf den Mindestlohn (13,90 €). Viele Betriebe zahlen ihn trotzdem – frag nach.
• Eltern: Deine Eltern müssen einverstanden sein – auch beim Arbeitsvertrag.
Grundlage: Jugendarbeitsschutzgesetz und Kinderarbeitsschutzverordnung. Mehr und aktuell: loslegen.app/rechte
Vereinfachte Darstellung von Jugendarbeitsschutzgesetz, Kinderarbeitsschutzverordnung, Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz – keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft das Gewerbeaufsichtsamt deines Bundeslands.

Lohnrechner

Wie viel verdienst du im Monat – und passt das noch in einen Minijob?

€ / Std.

Unter 18 ohne Berufsabschluss besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn (13,90 €).

Im Monat (Durchschnitt)

416 €

Im Jahr: 4.988 €

Passt in einen Minijob (Grenze: 603 € im Monat).

Bei 12,00 € pro Stunde passen bis zu 50,2 Stunden im Monat in einen Minijob.

Ab 01.01.2027: Mindestlohn 14,60 €, Minijob-Grenze 633 €.

Mindestvergütung in der Ausbildung

So viel bekommst du mindestens pro Monat – abhängig vom Jahr, in dem die Ausbildung beginnt.

Beginn1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. Jahr
2026724 €854 €977 €1.014 €
2027764 €902 €1.031 €1.070 €

Quelle: BIBB. Tarifverträge können abweichen; Werte für spätere Jahre sind gerundet berechnet.

Quellen