Was darfst du mit 14, 15, 16, 17 – und ab 18?
Arbeitszeiten, Ferienjobs, Mindestlohn und Minijob-Grenze – verständlich erklärt. Wähl dein Alter.
Dein Alter
Arbeitszeit
Höchstens 2 Stunden am Tag und 10 Stunden pro Woche, an höchstens 5 Tagen. Nicht vor und nicht während der Schule.
Uhrzeiten
Nur zwischen 8 und 18 Uhr.
Ferienjobs
In den Ferien bis zu 4 Wochen im Jahr – dann gelten die Regeln für Jugendliche: bis 8 Stunden am Tag.
Wochenende
Samstag und Sonntag nur in bestimmten Branchen (z. B. Gastro, Handel am Samstag). Mindestens 2 Samstage und 2 Sonntage im Monat bleiben frei.
Pausen & Urlaub
30 Minuten Pause ab 4,5 Stunden, 60 Minuten ab 6 Stunden. 12 Stunden Ruhe zwischen zwei Schichten. Urlaub: 30 Werktage.
Lohn
Unter 18 ohne Berufsabschluss gibt es keinen Anspruch auf den Mindestlohn (13,90 €). Viele Betriebe zahlen ihn trotzdem – frag nach.
Eltern
Deine Eltern müssen einverstanden sein – auch beim Arbeitsvertrag.
Gesundheits-Check
Vor dem ersten richtigen Job (z. B. Ausbildung) brauchst du eine ärztliche Erstuntersuchung. Ausnahme: leichte Jobs bis 2 Monate oder Minijobs mit leichter Arbeit.
Das geht
- Zeitungen und Prospekte austragen
- Babysitten
- Nachhilfe geben
- Haustiere versorgen, Gassi gehen
- Hilfe in Haus und Garten
- Einkaufen für andere (kein Alkohol, kein Tabak)
- Ernte und Tiere versorgen auf dem Bauernhof
- Helfen beim Sport
- Helfen bei Vereins- und Kirchenfesten
- Schülerpraktikum
- Ferienjob (ab 15)
Das geht nicht
- Akkordarbeit
- Nachtarbeit
- Gefährliche Arbeiten (z. B. Gerüste, Gefahrstoffe)
- Bars, Clubs, Spielhallen
- Jobs als Fahrer/in
- Sicherheitsdienst
Für Eltern zusammengefasst
Die Regeln für dein Alter als kurzer Text – zum Teilen mit deinen Eltern, zum Beispiel per WhatsApp.
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Jobben mit 15 – das Wichtigste (Stand 31.10.2026) • Arbeitszeit: Höchstens 2 Stunden am Tag und 10 Stunden pro Woche, an höchstens 5 Tagen. Nicht vor und nicht während der Schule. • Uhrzeiten: Nur zwischen 8 und 18 Uhr. • Ferienjobs: In den Ferien bis zu 4 Wochen im Jahr – dann gelten die Regeln für Jugendliche: bis 8 Stunden am Tag. • Wochenende: Samstag und Sonntag nur in bestimmten Branchen (z. B. Gastro, Handel am Samstag). Mindestens 2 Samstage und 2 Sonntage im Monat bleiben frei. • Lohn: Unter 18 ohne Berufsabschluss gibt es keinen Anspruch auf den Mindestlohn (13,90 €). Viele Betriebe zahlen ihn trotzdem – frag nach. • Eltern: Deine Eltern müssen einverstanden sein – auch beim Arbeitsvertrag. Grundlage: Jugendarbeitsschutzgesetz und Kinderarbeitsschutzverordnung. Mehr und aktuell: loslegen.app/rechte
Vereinfachte Darstellung von Jugendarbeitsschutzgesetz, Kinderarbeitsschutzverordnung, Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz – keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft das Gewerbeaufsichtsamt deines Bundeslands.
Lohnrechner
Wie viel verdienst du im Monat – und passt das noch in einen Minijob?
€ / Std.
Unter 18 ohne Berufsabschluss besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn (13,90 €).
Im Monat (Durchschnitt)
416 €
Im Jahr: 4.988 €
Passt in einen Minijob (Grenze: 603 € im Monat).
Bei 12,00 € pro Stunde passen bis zu 50,2 Stunden im Monat in einen Minijob.
Ab 01.01.2027: Mindestlohn 14,60 €, Minijob-Grenze 633 €.
Mindestvergütung in der Ausbildung
So viel bekommst du mindestens pro Monat – abhängig vom Jahr, in dem die Ausbildung beginnt.
| Beginn | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 724 € | 854 € | 977 € | 1.014 € |
| 2027 | 764 € | 902 € | 1.031 € | 1.070 € |
Quelle: BIBB. Tarifverträge können abweichen; Werte für spätere Jahre sind gerundet berechnet.