3 Min. Lesezeit · Stand: 31.10.2026
Ausbildung finden: Zeitplan, Wege, Geld
Für eine Ausbildung bewirbst du dich am besten etwa ein Jahr vorher. Hier steht, wie du startest, welcher Abschluss nötig ist, was du verdienst und was in der Probezeit gilt.
Eine Ausbildung dauert meist 2 bis 3,5 Jahre. Du lernst im Betrieb und in der Berufsschule und bekommst von Anfang an Geld. Die meisten Ausbildungen beginnen im August oder September.
Der Zeitplan
- 1Etwa 1,5 Jahre vorher: orientierenWelche Berufe passen zu dir? Praktika, die Berufsberatung und Tests helfen dir dabei.
- 2Etwa 1 Jahr vorher: bewerbenGroße Betriebe wählen oft schon im Herbst und Winter vor dem Ausbildungsjahr aus.
- 3Weiter suchenKleinere Betriebe vergeben Plätze oft bis kurz vor dem Start, manchmal sogar danach.
- 4Vertrag unterschreibenDer Ausbildungsvertrag wird schriftlich festgehalten. Bist du unter 18, unterschreiben deine Eltern mit.
Welcher Schulabschluss?
Für die meisten Ausbildungsberufe schreibt das Gesetz keinen bestimmten Abschluss vor. Die Betriebe entscheiden selbst, wen sie nehmen. Je nach Beruf reicht der erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss), andere Betriebe erwarten einen mittleren Abschluss oder das Abitur. Für einige Berufe, etwa in der Pflege, gibt es feste Vorgaben. Fehlt dir der Abschluss aus der Anzeige, bewirb dich trotzdem, wenn der Rest passt.
Duales Studium
Beim dualen Studium wechselst du zwischen Hochschule und Betrieb. Du machst einen Bachelor, oft zusätzlich einen Berufsabschluss, und bekommst in der Regel eine Vergütung vom Betrieb. Meist brauchst du dafür Abitur oder Fachhochschulreife. Du bewirbst dich beim Betrieb, oft noch früher als für eine Ausbildung.
Hilfe holen: die Berufsberatung
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit ist kostenlos. Sie hilft bei der Berufswahl, bei der Suche und bei Bewerbungen. Einen Termin machst du online, telefonisch oder vor Ort aus, oft kommt die Beratung auch in die Schule. Zum Ausprobieren gibt es das kostenlose Erkundungstool Check-U der Bundesagentur für Arbeit.
Was du verdienst
Betriebe müssen mindestens die Mindestausbildungsvergütung zahlen. Maßgeblich ist das Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt. Die Beträge gelten pro Monat, brutto:
- Beginn 2026
- 724 € im 1. Jahr, 854 € im 2., 977 € im 3., 1.014 € im 4. Jahr
- Beginn 2027
- 764 € im 1. Jahr, 902 € im 2., 1.031 € im 3., 1.070 € im 4. Jahr
Ausnahme: Gilt für den Betrieb ein Tarifvertrag, zählt dessen Vergütung. Sie kann höher oder niedriger sein. Der Mindestlohn gilt in der Ausbildung nicht.
Die Probezeit
Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von 1 bis 4 Monaten. In dieser Zeit können du und der Betrieb jederzeit ohne Frist kündigen. Danach kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Du selbst kannst mit 4 Wochen Frist kündigen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf lernen willst. Eine Kündigung muss immer schriftlich sein.
Wo du Ausbildungsplätze findest
- bei Loslegen: Ausbildungsplätze aus der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit, passend zu deinem Profil
- auf den Websites von Betrieben in deiner Region
- in den Lehrstellenbörsen von IHK und Handwerkskammer
- auf Ausbildungsmessen und an Tagen der offenen Tür
- über ein Praktikum: Hat es gut geklappt, frag direkt nach einem Ausbildungsplatz.
Bewirb dich nicht nur bei einem Betrieb. Mehrere Bewerbungen gleichzeitig sind normal. Im Bewerbungs-Tracker behältst du den Überblick.
Noch keinen Platz gefunden? Bewirb dich weiter, auch nach dem Start des Ausbildungsjahres. Ein Freiwilligendienst oder Angebote der Agentur für Arbeit können die Zeit sinnvoll überbrücken.
BIBB: Mindestausbildungsvergütung
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzliche Werte prüfen wir regelmäßig.