3 Min. Lesezeit · Stand: 31.10.2026
Minijob 2026 und 2027: Grenze, Rente, Steuern
Im Minijob darfst du 2026 im Schnitt 603 € im Monat verdienen, ab 2027 sind es 633 €. Was das für Rente, Steuern, Urlaub und Krankheit heißt, steht hier.
Ein Minijob ist ein Job mit kleinem Verdienst. Für dich heißt das: kaum Abzüge, aber trotzdem alle normalen Rechte im Job. Zuständig ist die Minijob-Zentrale.
- Grenze 2026
- 603 € im Monat, 7.236 € im Jahr
- Grenze 2027
- 633 € im Monat, 7.596 € im Jahr
- Mindestlohn ab 18
- 13,90 € seit 01.01.2026, 14,60 € ab 01.01.2027
- Rente
- eigener Beitrag, Befreiung möglich
- Steuer
- oft pauschal über den Betrieb
So funktioniert die Grenze
Die Grenze hängt am Mindestlohn: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze. Damit kannst du mit Mindestlohn etwa 10 Stunden pro Woche arbeiten.
Es zählt der Durchschnitt im Jahr. Einzelne Monate dürfen etwas höher oder niedriger liegen, solange du im Jahr unter der Grenze bleibst. Auch Weihnachts- oder Urlaubsgeld kann mitzählen. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet.
Liegst du regelmäßig darüber, ist es kein Minijob mehr. Dann zahlst du Beiträge zur Sozialversicherung, bei kleinen Verdiensten zunächst reduziert.
Rente: zahlen oder befreien lassen
Im Minijob bist du in der Rentenversicherung pflichtversichert. Der Betrieb zahlt einen festen Beitrag, du den Rest. 2026 sind das für dich 3,6 Prozent deines Verdienstes, bei einem Job in einem Privathaushalt 13,6 Prozent.
Du kannst dich davon befreien lassen. Dafür gibst du dem Betrieb einen schriftlichen Antrag. Dann bleibt dir etwas mehr Geld, aber du sammelst weniger Ansprüche für die Rente.
Ob sich die Befreiung lohnt, entscheidest du. Mit eigenem Beitrag zählen die Monate voll als Rentenzeit. Rechne kurz nach, um wie viele Euro es im Monat geht.
Steuern
Oft zahlt der Betrieb eine kleine Pauschalsteuer. Dann musst du nichts tun, und der Verdienst gehört nicht in deine Steuererklärung. Der Betrieb kann stattdessen auch nach deiner Steuerklasse abrechnen. Ein Betrieb braucht deine Steuer-ID in jedem Fall, ein Privathaushalt nur ohne Pauschalsteuer.
Urlaub, Krankheit, Feiertage
Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Du hast dieselben Rechte wie alle anderen:
- Bezahlter Urlaub: Erwachsene haben mindestens 24 Werktage im Jahr, bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage. Unter 18 sind es 30, 27 oder 25 Werktage. Arbeitest du weniger Tage pro Woche, bekommst du anteilig Urlaub.
- Lohn bei Krankheit: Bist du krank, zahlt der Betrieb nach den ersten 4 Wochen im Job deinen Lohn weiter.
- Feiertage: Fällt dein Arbeitstag auf einen Feiertag, bekommst du trotzdem deinen Lohn.
- Mindestlohn: Ab 18 gilt er auch im Minijob.
- Kündigung: Auch im Minijob gelten Kündigungsfristen.
Beispiel: Du bist volljährig und arbeitest an 2 Tagen pro Woche. Dann hast du mindestens 24 × 2 ÷ 6 = 8 Urlaubstage im Jahr.
Krankenversicherung
Über den Minijob selbst bist du nicht krankenversichert. Schülerinnen und Schüler sind meist über ihre Eltern familienversichert. Frag im Zweifel bei deiner Krankenkasse nach.
Lass dir auch im Minijob die wichtigsten Bedingungen schriftlich geben: Stundenlohn, Arbeitszeit und Urlaub. Mündliche Absprachen sind schnell vergessen.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzliche Werte prüfen wir regelmäßig.