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3 Min. Lesezeit · Stand: 31.10.2026

Minijob 2026 und 2027: Grenze, Rente, Steuern

Im Minijob darfst du 2026 im Schnitt 603 € im Monat verdienen, ab 2027 sind es 633 €. Was das für Rente, Steuern, Urlaub und Krankheit heißt, steht hier.

Ein Minijob ist ein Job mit kleinem Verdienst. Für dich heißt das: kaum Abzüge, aber trotzdem alle normalen Rechte im Job. Zuständig ist die Minijob-Zentrale.

Grenze 2026
603 € im Monat, 7.236 € im Jahr
Grenze 2027
633 € im Monat, 7.596 € im Jahr
Mindestlohn ab 18
13,90 € seit 01.01.2026, 14,60 € ab 01.01.2027
Rente
eigener Beitrag, Befreiung möglich
Steuer
oft pauschal über den Betrieb

So funktioniert die Grenze

Die Grenze hängt am Mindestlohn: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze. Damit kannst du mit Mindestlohn etwa 10 Stunden pro Woche arbeiten.

Es zählt der Durchschnitt im Jahr. Einzelne Monate dürfen etwas höher oder niedriger liegen, solange du im Jahr unter der Grenze bleibst. Auch Weihnachts- oder Urlaubsgeld kann mitzählen. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet.

Liegst du regelmäßig darüber, ist es kein Minijob mehr. Dann zahlst du Beiträge zur Sozialversicherung, bei kleinen Verdiensten zunächst reduziert.

Rente: zahlen oder befreien lassen

Im Minijob bist du in der Rentenversicherung pflichtversichert. Der Betrieb zahlt einen festen Beitrag, du den Rest. 2026 sind das für dich 3,6 Prozent deines Verdienstes, bei einem Job in einem Privathaushalt 13,6 Prozent.

Du kannst dich davon befreien lassen. Dafür gibst du dem Betrieb einen schriftlichen Antrag. Dann bleibt dir etwas mehr Geld, aber du sammelst weniger Ansprüche für die Rente.

Ob sich die Befreiung lohnt, entscheidest du. Mit eigenem Beitrag zählen die Monate voll als Rentenzeit. Rechne kurz nach, um wie viele Euro es im Monat geht.

Steuern

Oft zahlt der Betrieb eine kleine Pauschalsteuer. Dann musst du nichts tun, und der Verdienst gehört nicht in deine Steuererklärung. Der Betrieb kann stattdessen auch nach deiner Steuerklasse abrechnen. Ein Betrieb braucht deine Steuer-ID in jedem Fall, ein Privathaushalt nur ohne Pauschalsteuer.

Urlaub, Krankheit, Feiertage

Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Du hast dieselben Rechte wie alle anderen:

  • Bezahlter Urlaub: Erwachsene haben mindestens 24 Werktage im Jahr, bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage. Unter 18 sind es 30, 27 oder 25 Werktage. Arbeitest du weniger Tage pro Woche, bekommst du anteilig Urlaub.
  • Lohn bei Krankheit: Bist du krank, zahlt der Betrieb nach den ersten 4 Wochen im Job deinen Lohn weiter.
  • Feiertage: Fällt dein Arbeitstag auf einen Feiertag, bekommst du trotzdem deinen Lohn.
  • Mindestlohn: Ab 18 gilt er auch im Minijob.
  • Kündigung: Auch im Minijob gelten Kündigungsfristen.

Beispiel: Du bist volljährig und arbeitest an 2 Tagen pro Woche. Dann hast du mindestens 24 × 2 ÷ 6 = 8 Urlaubstage im Jahr.

Krankenversicherung

Über den Minijob selbst bist du nicht krankenversichert. Schülerinnen und Schüler sind meist über ihre Eltern familienversichert. Frag im Zweifel bei deiner Krankenkasse nach.

Lass dir auch im Minijob die wichtigsten Bedingungen schriftlich geben: Stundenlohn, Arbeitszeit und Urlaub. Mündliche Absprachen sind schnell vergessen.

Minijob-Zentrale

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mindestlohn

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzliche Werte prüfen wir regelmäßig.