Zum Inhalt springen
Alle Ratgeber

3 Min. Lesezeit · Stand: 31.10.2026

Dein erster Job mit 14: was du darfst

Mit 14 darfst du schon Geld verdienen. Aber nur mit leichten Arbeiten, höchstens 2 Stunden am Tag und mit dem Okay deiner Eltern. Hier steht, was erlaubt ist und wie du einen Job in deiner Nähe findest.

Mit 14 bist du im Arbeitsrecht noch ein Kind. Das klingt streng, heißt aber nicht, dass du gar nicht jobben darfst. Erlaubt sind leichte Arbeiten, die zu deinem Alter passen, und deine Eltern müssen einverstanden sein. Die Regeln stehen im Jugendarbeitsschutzgesetz und in der Kinderarbeitsschutzverordnung.

Pro Tag
höchstens 2 Stunden, im landwirtschaftlichen Familienbetrieb 3
Uhrzeit
nur zwischen 8 und 18 Uhr
Pro Woche
an höchstens 5 Tagen
Schule
nicht vor und nicht während des Unterrichts
Eltern
müssen einverstanden sein
Mindestlohn
gilt unter 18 noch nicht

Diese Jobs sind erlaubt

Welche Arbeiten gehen, ist genau festgelegt:

  • Austragen: Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblätter und Prospekte
  • Für private Haushalte: im Haus und im Garten helfen, Botengänge, Einkäufe (ohne Alkohol und Tabak), Babysitten, Nachhilfe und Haustiere versorgen
  • In der Landwirtschaft: bei Ernte und Feldarbeit helfen, Tiere versorgen oder Produkte vom Hof verkaufen
  • Beim Sport: mithelfen, zum Beispiel beim Training im Verein
  • Bei Kirchen, Religionsgemeinschaften, Vereinen, Verbänden und Parteien: bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen helfen

Auch diese Arbeiten müssen leicht bleiben. Du darfst regelmäßig höchstens 7,5 kg tragen, ab und zu höchstens 10 kg. Arbeiten mit Unfallgefahr, etwa an Maschinen, sind tabu.

Das geht mit 14 noch nicht

  • an der Kasse sitzen, kellnern oder im Lager arbeiten
  • in der Fabrik oder im Akkord arbeiten
  • vor 8 oder nach 18 Uhr arbeiten, also auch keine Tageszeitung am frühen Morgen austragen
  • ganze Tage in den Ferien jobben: Das geht erst ab 15

Ideen für deinen ersten Job

  • Prospekte austragen: Verlage von Anzeigenblättern suchen oft Leute für ein Gebiet in deiner Nähe.
  • Nachhilfe: Du bist gut in Mathe oder Englisch? Jüngere Kinder in der Nachbarschaft brauchen oft Hilfe.
  • Babysitten: Frag bei Nachbarn und Bekannten. Ein Kurs „Erste Hilfe am Kind“ gibt Eltern ein gutes Gefühl.
  • Gassi gehen: Berufstätige und ältere Menschen freuen sich oft über Hilfe mit dem Hund.
  • Garten und Einkauf: Unkraut jäten, Laub rechen oder für Nachbarn einkaufen.

So findest du einen Job in deiner Nähe

  1. 1Profil anlegenGib bei Loslegen dein Alter und deinen Wohnort an. Stellen, die mit 14 nicht erlaubt sind, sortieren wir aus, soweit die Anzeige das erkennen lässt.
  2. 2HerumfragenErzähl Familie, Nachbarn und deinem Verein, dass du etwas suchst. Gerade kleine Jobs werden oft gar nicht ausgeschrieben.
  3. 3Zettel aufhängenEin Aushang im Supermarkt oder in der Schule: was du anbietest, wann du Zeit hast und die Telefonnummer deiner Eltern.
  4. 4Mit den Eltern planenKlärt zusammen, wie viel Zeit neben der Schule bleibt. Mehr als 10 Stunden pro Woche sind ohnehin nicht erlaubt.

Schreib auf Aushänge nie deine eigene Adresse. Die Telefonnummer deiner Eltern reicht. Zum ersten Treffen gehst du am besten mit einem Elternteil.

Geld und Papiere

Der Mindestlohn gilt unter 18 noch nicht. Den Lohn sprichst du also mit dem Betrieb ab. Frag ruhig, was in deiner Gegend üblich ist. Für einen angemeldeten Job brauchst du eine Steuer-ID, ein Konto und das Einverständnis deiner Eltern zum Arbeitsvertrag. Wie das geht, steht im Ratgeber „Papiere für deinen ersten Job“.

Schülerpraktikum: Berufe ausprobieren

Das Betriebspraktikum über deine Schule ist eine Ausnahme. Dort darfst du länger als 2 Stunden am Tag mitarbeiten, weil es zur Schule gehört. Wann und wie lange, legt deine Schule fest. Bezahlt wird es meist nicht, dafür siehst du einen Beruf von innen.

Seriöse Jobs kosten dich nie Geld. Verlangt jemand Gebühren oder Geld für Material, sag Nein. Kennst du jemanden nur aus dem Internet, triff dich nie allein an einem privaten Ort. Sprich in beiden Fällen mit deinen Eltern.

Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzliche Werte prüfen wir regelmäßig.