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3 Min. Lesezeit · Stand: 31.10.2026

Ferienjob: was gilt und was übrig bleibt

In den Ferien richtig Geld verdienen: Als kurzfristige Beschäftigung zahlst du keine Sozialbeiträge. Hier steht, wie lange das geht, was mit der Steuer passiert und was für Jugendliche und Studierende gilt.

Ein Ferienjob ist meistens eine kurzfristige Beschäftigung. Das ist eine eigene Form des Minijobs: Du arbeitest nur für eine begrenzte Zeit, dafür ohne feste Verdienstgrenze im Monat.

Dauer
höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Sozialbeiträge
zahlst du keine
Lohnsteuer
nach deiner Steuerklasse oder pauschal
Mindestlohn ab 18
13,90 € (2026), 14,60 € ab 01.01.2027

Die Zeitgrenze

Pro Kalenderjahr darfst du höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage kurzfristig arbeiten. Alle kurzfristigen Jobs im Jahr werden zusammengezählt, auch bei verschiedenen Betrieben. Die Zeit muss von Anfang an begrenzt sein, zum Beispiel „vom 20. Juli bis 28. August“.

Verdienst du mehr als 603 € im Monat (ab 2027: 633 €), prüft der Betrieb, ob du „berufsmäßig“ arbeitest. Bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden im Ferienjob ist das in der Regel nicht der Fall. Wer arbeitsuchend gemeldet ist, kann über dieser Grenze nicht kurzfristig jobben. Hast du die Schule gerade beendet, frag vorher bei der Minijob-Zentrale nach.

Steuern: oft gibt es Geld zurück

Sozialbeiträge fallen nicht an, Lohnsteuer aber unter Umständen schon. Rechnet der Betrieb nach deiner Steuerklasse ab, braucht er deine Steuer-ID. Bei kleinen Jahresverdiensten bekommst du die Lohnsteuer mit einer Steuererklärung oft ganz zurück.

Der Betrieb kann den Lohn unter bestimmten Bedingungen auch pauschal versteuern. Dann gibt es nichts zurück, du hast aber auch keinen Aufwand. Frag nach, welche Variante gilt.

Heb die Lohnsteuerbescheinigung auf, die du nach dem Jahresende bekommst. Die Steuererklärung kannst du kostenlos online über ELSTER machen.

Unter 18: das gilt für dich

  • Mit 14 ist ein richtiger Ferienjob noch nicht erlaubt. Es bleibt bei leichten Arbeiten bis 2 Stunden am Tag.
  • Mit 15 bis 17 und noch vollzeitschulpflichtig darfst du in den Ferien jobben, aber höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr.
  • Arbeitszeit: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 pro Woche, an 5 Tagen, zwischen 6 und 20 Uhr.
  • Pausen: 30 Minuten bei mehr als 4,5 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden.
  • Lohn: Der Mindestlohn gilt unter 18 nicht. Den Lohn handelst du selbst aus.
  • Eltern: Sie müssen dem Vertrag zustimmen.
  • Arzt: Für einen leichten Ferienjob von höchstens 2 Monaten brauchst du keine Erstuntersuchung.

Für Studierende

In den Semesterferien gelten dieselben Grenzen: 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, keine Sozialbeiträge. Ab 18 steht dir der Mindestlohn zu. Bekommst du BAföG, prüf vorher, ob dein Verdienst angerechnet wird.

Gute Ferienjobs finden

Viele Betriebe suchen schon im Frühjahr Leute für den Sommer, zum Beispiel Supermärkte, Eisdielen, Gärtnereien, Freizeitparks oder Büros, die eine Urlaubsvertretung brauchen. Bei Loslegen kannst du gezielt nach Ferienjobs suchen. Bewirb dich früh, beliebte Stellen sind schnell weg.

Achte darauf, dass der Job von Anfang an befristet ist. Wird daraus ein Dauerjob, gelten die Regeln für Minijobs oder normale Jobs.

Minijob-Zentrale: kurzfristige Minijobs

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzliche Werte prüfen wir regelmäßig.