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2 Min. Lesezeit · Stand: 31.10.2026

Papiere für deinen ersten Job

Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Konto und Vertrag: Diese Unterlagen brauchst du vor dem Start. Dazu die Untersuchung für Jugendliche und wie du deine Lohnabrechnung liest.

Der Job ist zugesagt? Dann will der Betrieb ein paar Dinge von dir wissen. Leg dir am besten eine Mappe an, in der alles zusammen liegt.

Die Checkliste

  1. 1Steuer-IDDeine steuerliche Identifikationsnummer hat 11 Ziffern. Das Bundeszentralamt für Steuern hat sie dir automatisch per Post geschickt, meist schon kurz nach deiner Geburt. Findest du sie nicht, kannst du sie dort neu anfordern. Oft wissen deine Eltern, wo der Brief liegt.
  2. 2SozialversicherungsnummerSie hat 12 Zeichen, darunter einen Buchstaben, und kommt von der Deutschen Rentenversicherung: automatisch per Post oder auf Antrag.
  3. 3KontoDein Lohn kommt auf ein Girokonto auf deinen Namen. Unter 18 brauchst du dafür das Einverständnis deiner Eltern. Für junge Leute gibt es oft kostenlose Konten, vergleich die Angebote.
  4. 4KrankenkasseFür eine Ausbildung oder einen Job mit Sozialversicherung brauchst du eine eigene Mitgliedschaft. Die Krankenkasse wählst du selbst. Mit einem Minijob bleiben Schülerinnen und Schüler meist über die Eltern versichert.
  5. 5AusweisPersonalausweis oder Reisepass, damit der Betrieb deine Angaben prüfen kann.
  6. 6Zustimmung der ElternUnter 18 müssen deine Eltern dem Arbeitsvertrag zustimmen. Am besten unterschreiben sie mit.

Der Arbeitsvertrag

Der Betrieb muss dir die wichtigsten Bedingungen schriftlich geben. Lies vor dem Start genau nach:

  • Beginn, bei befristeten Jobs auch das Ende
  • Tätigkeit und Arbeitsort
  • Arbeitszeit pro Woche und wann du arbeitest
  • Lohn pro Stunde oder Monat und wann er gezahlt wird
  • Urlaubstage
  • Probezeit und Kündigungsfristen

Ärztliche Untersuchung für Jugendliche

Bist du unter 18 und startest ins Berufsleben, etwa mit einer Ausbildung, brauchst du vorher eine Erstuntersuchung beim Arzt. Sie darf höchstens 14 Monate alt sein, und der Betrieb bekommt eine Bescheinigung. Den Berechtigungsschein gibt es bei der zuständigen Stelle, oft beim Bürgeramt. Die Kosten trägt das Land. Bist du nach einem Jahr noch unter 18, steht eine Nachuntersuchung an.

Keine Untersuchung brauchst du bei leichten Arbeiten, wenn der Job geringfügig ist oder höchstens 2 Monate dauert.

Die Lohnabrechnung lesen

Jeden Monat bekommst du eine Abrechnung. So ist sie aufgebaut:

  • Brutto: dein Lohn vor allen Abzügen.
  • Steuern: Lohnsteuer und, falls fällig, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei kleinen Verdiensten ist das oft null.
  • Sozialversicherung: Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Im Minijob zahlst du meist nur den Rentenbeitrag, im kurzfristigen Ferienjob gar keinen.
  • Netto: Das kommt auf dein Konto.

Heb alle Abrechnungen und die Lohnsteuerbescheinigung vom Jahresende auf. Damit holst du dir zu viel gezahlte Steuer mit einer Steuererklärung zurück.

Gib Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und Kontodaten erst heraus, wenn du einen Vertrag hast und den Betrieb kennst. Betrüger fragen gern früh danach.

Bundeszentralamt für Steuern: Steuer-ID

Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungsnummer

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzliche Werte prüfen wir regelmäßig.