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3 Min. Lesezeit · Stand: 31.10.2026

Quer- und Wiedereinstieg ab 18

Neuer Beruf, Rückkehr nach einer Pause oder endlich ein Job, der passt: Hier steht, wie du deine Erfahrung übersetzt, welche Weiterbildung gefördert wird und wie du Lücken erklärst.

Quereinstieg heißt: Du arbeitest in einem Beruf, den du nicht gelernt hast. Wiedereinstieg heißt: Du kommst nach einer Pause zurück, etwa nach Elternzeit, Pflege oder Krankheit. Beides ist normal, und beides lässt sich gut planen.

Deine Kompetenzen übersetzen

Du kannst mehr, als in deinem letzten Zeugnis steht. Schreib zuerst auf, was du in Job, Familie und Ehrenamt gemacht hast. Dann übersetz es in die Sprache der Stellenanzeigen:

  • Familienalltag organisieren: Planung, Termine, Budget
  • Angehörige pflegen: Verantwortung, Belastbarkeit, Umgang mit Menschen in schwierigen Lagen
  • Kasse im Verein führen: Buchhaltung, Sorgfalt, Umgang mit Zahlen
  • Kundschaft im Laden beraten: Beratung und Verkauf, auch nützlich für Büro und Kundenservice
  • Handwerkliche Hobbys: technisches Verständnis, Umgang mit Werkzeug

Nimm dir drei Stellenanzeigen, die dich reizen, und markiere die Anforderungen. Zu jeder schreibst du ein Beispiel aus deinem Leben. Das ist die Grundlage für Lebenslauf, Anschreiben und Gespräch.

Weiterbildung und Abschlüsse

  • Bildungsgutschein: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann eine Weiterbildung bezahlen, wenn sie dir zu einem Job verhilft, zum Beispiel wenn du arbeitslos bist oder es zu werden drohst. Der Kurs muss dafür zugelassen sein. Sprich vorher mit deiner Ansprechperson dort.
  • Beratung: Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit ist kostenlos und auch für Erwachsene da, die schon arbeiten.
  • Abschluss nachholen: Hast du lange genug in einem Beruf gearbeitet, kannst du ohne Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Dafür brauchst du in der Regel das Eineinhalbfache der normalen Ausbildungszeit an Berufserfahrung. Zuständig ist die Kammer, etwa IHK oder Handwerkskammer.
  • Erfahrung bescheinigen lassen: Ab 25 kannst du bei der Kammer feststellen lassen, wie weit deine Erfahrung einem Ausbildungsberuf entspricht. Das Ergebnis bekommst du als Bescheinigung.
  • Ausbildung in Teilzeit: Eine Ausbildung geht auch in Teilzeit, zum Beispiel neben der Kinderbetreuung. Sie dauert dann entsprechend länger.
  • Abschluss aus dem Ausland: Lass prüfen, ob er in Deutschland anerkannt werden kann.

Teilzeit

Frag auch bei Vollzeitstellen nach, ob Teilzeit möglich ist. In deinem Loslegen-Profil gibst du an, wie viele Stunden pro Woche du arbeiten möchtest. Der Passt-Wert berücksichtigt das.

Lücken erklären

Lücken sind kein Makel, wenn du sie kurz und ehrlich erklärst. Schreib in den Lebenslauf, was in dieser Zeit war:

  • Elternzeit oder Familienzeit
  • Pflege eines Angehörigen
  • gesundheitliche Auszeit, ohne Details
  • Arbeitssuche mit Kursen oder Ehrenamt
  • Neuorientierung, Umzug oder Zeit im Ausland

Im Gespräch reicht ein Satz zur Vergangenheit. Danach lenkst du auf das, was du jetzt willst und mitbringst.

Deine Rechte ab 18

Mindestlohn
13,90 € pro Stunde seit 01.01.2026, 14,60 € ab 01.01.2027
Arbeitszeit
8 Stunden pro Werktag, bis zu 10 mit Ausgleich
Urlaub
mindestens 24 Werktage, bei 5 Arbeitstagen pro Woche 20 Tage
Minijob-Grenze
603 € im Monat (2026), 633 € (2027)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt dich außerdem: Niemand darf dich zum Beispiel wegen deines Alters, deines Geschlechts oder deiner Herkunft benachteiligen.

Bundesagentur für Arbeit: Weiterbildung und Beratung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mindestlohn

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzliche Werte prüfen wir regelmäßig.